Wie viel bist du wert?
Foto: Sarah Bötscher

"Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft." So stand es bis 1969 im Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs. Homosexualität wurde also unter Strafe gestellt. Dieser Paragraph wurde erst im Jahr 1994 vollständig abgeschafft. Nach 1945 wurden mehr als 50.000 Männer Opfer dieses Paragrafen 175. Jetzt hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Entschädigung der betroffen beschlossen. Demnach soll jeder Betroffene für die Verurteilung 3.000 Euro erhalten und für jedes Haftjahr 1.500 Euro. Der Nachschlag hat sich gefragt, wie berechnet man eigentlich diese konkreten Zahlen? Wer entscheidet wie viel Entschädigung Wert ist?
Durch die Medienmacht von mephisto 97.6 musste sich das Justizministerium unserer Anfrage beugen. Wir haben exklusives Material zugesendet bekommen, dass wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Zufällig wurde nämliche genau diese, für uns interessante Unterhaltung aufgenommen.
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