Personalisierte Verhältniswahl
Grafik: Ella Kreße

Der Bundestag wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Dabei handelt es sich um ein Wahlsystem, das die Eigenschaften von Personenwahlen und Proporzwahlen miteinander verbindet. So richtet sich zwar die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag nach deren Ergebnis bei den Zweitstimmen. Die Zweitstimme entscheidet schließlich über die proportionale Zusammensetzung der Sitze im Bundestag. Allerdings werden mit der Erststimme auch Elemente der Personenwahl angewendet: Denn die Hälfte des Bundestages wird nach relativer Mehrheitswahl direkt in den 299 Wahlkreisen gewählt. Die Erststimme macht also den personalisierten Teil des Wahlsystems aus. Die Kombination von Verhältniswahlrecht und dem sogenannten Mehrheitswahlrecht bezeichnet man entsprechend als personalisierte Verhältniswahl.
Der Beitrag von mephisto 97.6 Redakteur Magnus Raab zum Nachhören:
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