Thomas
4. März 2015 - 10:28
Foto: Pauline Bombeck
Seit ein paar Tagen können die Arbeitnehmer in Deutschland durchatmen. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ist mit dem Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten. Deutschlandweit profitieren davon 3,7 Millionen Arbeitnehmer, in der Region Leipzig circa 60.000. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rechnet damit, dass jeder Vierte in Sachsen einen Mehrverdienst hat. Arbeitnehmer sollen mit Einfühnung der Lohngrenze vor Niedrigbezahlung geschützt werden.
Anständige Löhne und dazu das Gefühl, dass es gerechter zugeht. Der Mindestlohn ist Wertschätzung für Menschen, die hart arbeiten und wenig verdienen. Mit dem Mindestlohn stärken wir den Kern der sozialen Marktwirtschaft: faire Löhne und fairer Wettbewerb.
Andrea Nahles, Bundesarbeitsministerin
Andere Länder wie Frankreich, Belgien oder Großbritannien haben so einen Mindestlohn bereits, Deutschland ist also eher ein Nachzügler. Trotzdem sorgt das Gesetz bei einigen Arbeitgebern für Sorgenfalten – aus Angst vor der Pleite, vor allem bei kleineren Betrieben. Auch die Ausnahmen der gesetzlichen Regelung sind umstritten. Sie schränken den flächendeckenden – den Mindestlohn für ALLE ein.
Auch wenn es eigentlich so gedacht war – der Mindestlohn gilt nicht für alle. Das kritisieren auch die Gewerkschaften. Auszubildende und minderjährige Jugendliche haben keinen Anspruch darauf. Ebenso wenig Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach dem Arbeitseinstieg. Auch Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung absolvieren steht der Mindestlohn nicht zu. Freiwillige Praktika fallen erst ab drei Monaten unter die Regelung.
Für bestehende Tarifverträge gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2016, bis zu der der Stundenlohn auch unterhalb der festgelegten Grenze liegen darf. Das betrifft zum Beispiel Bäckereibetriebe, die Fleischindustrie oder auch teilweise die Land- und Forstwirtschaft. Die Übergangsfristen sollen verhindern, dass Betriebe bankrottgehen oder es zur schlagartigen Verteuerung der Waren kommt. Mit Beginn 2017 wird dann aber auch hier der Mindestlohn gelten.
Bei Verstößen von Arbeitgebern gegen das Gesetz drohen diesem hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro. Kontrolliert wird das Ganze durch die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des Zolls. Um Umgehungen zu verhindern, will die Bundesregierung 1.600 zusätzliche Beamte einstellen. Spätestens 2018 soll es dann die erste Erhöhung des Mindestlohns geben.
Die Einführung des
Die Einführung des Mindestlohnes war schon ein ganz wichtiger Schritt. Damit sollte das Thema allerdings nicht beiseite geschoben werden, denn in diesem Bereich muss sich grundsätzlich noch einiges ändern. Bislang waren die Meinungen zum Mindestlohn doch sehr unterschiedlich, aber wie man auch auf http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-03/32993171-umfrage-meh... nachlesen kann befürwortet doch die Mehrheit die Einführung des Mindestlohns.