Streaming-Dienste

Bewährungsstrafen für Kino.to-Zulieferer

Vor dem Amtsgericht Leipzig mussten sich die Betreiber von skyload.net verantworten. Ihnen wurde die Verbreitung von 50.000 Raubkopien vorgeworfen, die größtenteils über die Streaming-Plattform Kino.to erreichbar waren. Beide haben gestanden.
Dem Trend zum illegalen Streamen tat auch der Prozess gegen Kino.to keinen Abbruch.
Dem Trend zum illegalen Streamen tat auch der Prozess gegen Kino.to keinen Abbruch.

Mit über 130.000 Filmen und Serien galt Kino.to bis zur Abschaltung 2011 als eines der umfangreichsten Streaming-Portale im deutschsprachigen Raum. Der Haken: Das Angebot war rechtswidrig, es fehlten die nötigen Verbreitungsrechte. Gut 50.000 der Raubkopien waren auf skyload.net hochgeladen worden, deren Betreiber sich vor dem Leipziger Amtsgericht verantworten mussten. 

mephisto 97.6-Redakteur Marc Zimmer mit Hintergründen zu Kino.to und skyload.net: 

Redakteur Marc Zimmer zum Prozess gegen skyload.net
 

Bewährung durch Umfassendes Geständnis 

Gleich zu Anfang der Verhandlung legten die beiden Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab. Sie fungierten als eine Art Zulieferer für die auf Kino.to verlinkten Raubkopien. Der mitangeklagte 32-jährige Chemnitzer gab an, Filme und Serien anfangs auf anderen Filehostern hochgeladen zu haben, dann aber auf die Idee mit dem eigenen Dienst gekommen zu sein. Sein 29-jähriger Komplize betrieb die nötigen Server und stellte die Verbindung zu Kino.to her. 

Die beiden erhielten jeweils ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Für das Hochladen der Raubkopien muss der 32-jährige Chemnitzer außerdem 1.500 Euro Strafe zahlen. Weniger günstig erging das Urteil für den Betreiber der Server-Infrastruktur: Er muss 75.000 Euro zahlen. Richter Mathias Winderlich und die zwei Schöffen stellten den Angeklagten mit dem Geständnis maximal zwei Jahre auf Bewährung in Aussicht.

 

Kommentieren

Paul Hildebrand
12.10.2015 - 20:11
  Wissen